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   VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718   

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VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718 (https://dejure.org/1992,2356)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.04.1992 - 7 B 90.1718 (https://dejure.org/1992,2356)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. April 1992 - 7 B 90.1718 (https://dejure.org/1992,2356)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 807 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1993, 190
  • NVwZ-RR 1996, 128 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (31)

  • VG Frankfurt/Main, 24.10.1990 - V/1 E 851/89

    Student; Gewissensgründe; Tierversuch; Tierversuchsfreies Physiologiepraktikum

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    Insbesondere liegt in der Pflicht zur Hinnahme der angebotenen Form der physiologischen Übungen noch kein Verstoß gegen die Menschenwürde des Klägers (so aber VG Frankfurt, NJW 1991, 768 /770; B. v. 19.6.1991 - Nr. V/3 G 1059 /91; zustimmend v. Loeper, ZRP 1991, 224/227; Brandhuber, NJW 1991, 725 /728, 731).

    Es ist zwar anerkannt, daß der grundgesetzliche Schutz der Gewissensfreiheit nicht nur das Recht beinhaltet, staatliche Eingriffe auch in deren Betätigung nach außen abzuwehren (vgl. BVerfGE 48, 127/163; Herzog in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, a.a.O., Art. 4 RdNrn. 132 ff., 135; Starck in: v.Mangoldt/Klein/Starck, GG, 3. Aufl., Art. 4 Absätze 1, 2 RdNr. 37; Preuß, Alternativkommentar GG, 2. Aufl., Art. 4 Absätze 1, 2 RdNr. 41 ff.; a.A. Zippelius in: Bonner Kommentar zum GG, Art. 4 (Drittbearbeitung) RdNr. 44 ff., 50), sondern daß der Schutzbereich sich auch auf die Verpflichtung des Staates erstreckt, die Gewissensbetätigung zu ermöglichen und zu schützen, so daß die Gefahr von Grundrechtsverletzungen auch durch Dritte eingedämmt wird (BverfGE 49, 89/142; VG Frankfurt, NJW 1991, 768/770; B. v. 19.6.1991 - Nr. V/3 G 1059/91 m.w.N.).

    [6] Soweit man (vgl. Hess.VGH, WissR 21, 71/75; U. v. 12.12.1991 Nr. 6 UE 522 /91; VG Frankfurt, NJW 1991, 768/770; B. v. 19.6.1991 - Nr. V/3 G 1059/91) einen Anspruch des Klägers auf gesteigerte Rücksichtnahme auf seine Gewissensentscheidung und daher auf eine entsprechende Ermessensbetätigung der Beklagten annehmen wollte, ist die ablehnende Entscheidung der Beklagten, keine alternativen Übungen einzuführen, sondern sich auf die vom Lehrstuhlinhaber veranstalteten Übungen zu beschränken, nicht ermessensfehlerhaft.

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    Dieses Grundrecht enthält darüber hinaus auch ein Teilhaberecht an staatlichen Leistungen, die der Berufsausbildung dienen und für die der Staat ein Monopol besitzt, so daß ohne deren Inanspruchnahme die Berufswahlfreiheit nicht verwirklicht werden kann (BVerfGE 33, 303/330 ff; 43, 291/325; Scholz in: Maunz/Dürig/Herzog/ Scholz, a.a.O. Art. 12 RdNrn. 62 ff., 179 ff., 431).

    Dieser Anspruch auf Teilhabe an monopolartig angebotenen staatlichen Leistungen kann sich auf Art und Umfang dieser Leistungen aber nur erstrecken, wenn andernfalls eine evidente Verletzung eines in den jeweiligen Grundrechten enthaltenen Verfassungsauftrags festgestellt werden müßte, der gewährleistet, daß dieses Grundrecht von den Berechtigten auch tatsächlich in Anspruch genommen werden kann und nicht leerläuft (BVerfGE 33, 303 /333; 75, 40/62, 66).

    Dagegen besteht kein allgemeiner Anspruch darauf, ohne Rücksicht auf die staatliche Haushaltsplanung, die finanziellen Möglichkeiten und alle übrigen Staatsaufgaben zusätzliche staatliche Leistungen für den Ausbildungsbereich zu beanspruchen, um individuelle Ausbildungswünsche besser verwirklichen zu können (BVerfGE 33, 303/333 f.; 43, 291/325).

  • VGH Hessen, 12.12.1991 - 6 UE 522/91

    Vorbeugende Feststellungsklage betreffend Anspruch auf Teilnahme an

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    allein angebotenen Übungen unter Einsatz zuvor getöteter Tiere eine unzumutbare Berufszugangsschranke darstellen, mit zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 23, 127/134; VGH Bad.Württ., NJW 1984, 1832/1834; BayVGH, BayVBl 1989, 114/115; Hess. VGH, WissR 21, 71/76 f.; U. v. 12.12.1991 Nr. 6 UE 522/91).

    Man wird den Kläger allerdings nicht von vornherein darauf verweisen können, daß er bei seiner Gewissenseinstellung darauf verzichten müsse, Tiermedizin zu studieren (vgl. aber VGH Bad.-Württ., NJW 1984, 1832 /1834; Hess.VGH, WissR 21, 71/74 f.; U. v. 12.12.1991 Nr. 6 UE 522/91; dagegen schon BayVGH, BayVBl 1989, 114/116).

    Diese - wissenschaftlich strittige - Beurteilung besagt noch nichts darüber, daß deshalb die Gewissensentscheidung der Studenten gegen solche Tierexperimente den Vorrang vor der Lehrfreiheit haben müßte (so aber Hess.VGH, WissR 21, 71/74 f.; U. v. 12.12.1991 - Nr. 6 UE 522/91).

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    Diese umfaßt den methodischen Ansatz zur Darlegung wissenschaftlicher Lehren (BVerfGE 35, 79/113; § 3 Abs. 3 Satz 1 HRG, Art. 3 Abs. 3 Satz 1 BayHSchG).

    Im Hinblick auf das dem beauftragten Hochschullehrer zustehende Grundrecht der Lehrfreiheit muß bei einem Widerstreit zur Freiheit der Berufswahl durch Abwägung ermittelt werden, wie dabei jedem der beiden beteiligten Grundrechte die noch mögliche Entfaltung gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 35, 79/122; 55, 37/54, 67; BayVGH, BayVBl 1989, 114 /115).

    Das Studium an einer Universität ist grundsätzlich auf aktive Teilnahme aller Beteiligten am Wissenschaftsprozeß angelegt, so daß aus diesem Ausbildungszweck Einschränkungen der Lehrfreiheit hinzunehmen sind (BVerfGE 35, 79/122; 55, 37/54, 67 f.).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    Dieses Grundrecht enthält darüber hinaus auch ein Teilhaberecht an staatlichen Leistungen, die der Berufsausbildung dienen und für die der Staat ein Monopol besitzt, so daß ohne deren Inanspruchnahme die Berufswahlfreiheit nicht verwirklicht werden kann (BVerfGE 33, 303/330 ff; 43, 291/325; Scholz in: Maunz/Dürig/Herzog/ Scholz, a.a.O. Art. 12 RdNrn. 62 ff., 179 ff., 431).

    Dagegen besteht kein allgemeiner Anspruch darauf, ohne Rücksicht auf die staatliche Haushaltsplanung, die finanziellen Möglichkeiten und alle übrigen Staatsaufgaben zusätzliche staatliche Leistungen für den Ausbildungsbereich zu beanspruchen, um individuelle Ausbildungswünsche besser verwirklichen zu können (BVerfGE 33, 303/333 f.; 43, 291/325).

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    Sie erfüllt daher die Anforderung, die an eine ernsthafte Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 GG zu stellen sind (vgl. BVerfGE 12, 45/55; 23, 191/205; 48, 127/173).

    Es ist zwar anerkannt, daß der grundgesetzliche Schutz der Gewissensfreiheit nicht nur das Recht beinhaltet, staatliche Eingriffe auch in deren Betätigung nach außen abzuwehren (vgl. BVerfGE 48, 127/163; Herzog in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, a.a.O., Art. 4 RdNrn. 132 ff., 135; Starck in: v.Mangoldt/Klein/Starck, GG, 3. Aufl., Art. 4 Absätze 1, 2 RdNr. 37; Preuß, Alternativkommentar GG, 2. Aufl., Art. 4 Absätze 1, 2 RdNr. 41 ff.; a.A. Zippelius in: Bonner Kommentar zum GG, Art. 4 (Drittbearbeitung) RdNr. 44 ff., 50), sondern daß der Schutzbereich sich auch auf die Verpflichtung des Staates erstreckt, die Gewissensbetätigung zu ermöglichen und zu schützen, so daß die Gefahr von Grundrechtsverletzungen auch durch Dritte eingedämmt wird (BverfGE 49, 89/142; VG Frankfurt, NJW 1991, 768/770; B. v. 19.6.1991 - Nr. V/3 G 1059/91 m.w.N.).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfaßt die durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl Diesen Voraussetzungen werden die hier von der Beklagten angebotenen grundsätzlich das Recht, jede Tätigkeit, für die sich jemand geeignet glaubt, als Beruf zu ergreifen, so daß Vorschriften, die für die Aufnahme eines Berufs eine bestimmte Ausbildung sowie den Nachweis erworbener Fähigkeiten durch eine Prüfung verlangen, sich als Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 darstellen (BVerfGE 7, 377 /397, 406 f.; zuletzt 80, 1/24 f.; 84, 34/45; 59/72).

    Daher unterliegt auch dieser Teil der Berufszugangsschranken den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG; die Beschränkung darf zum Schutze eines überragenden Gemeinschaftsguts, das der Freiheit des einzelnen vorgeht, nicht außer Verhältnis stehen, muß also dafür geeignet, erforderlich und dem Betroffenen zumutbar sein (vgl. BVerfGE 7, 377 /406 f.; 80, 1/24; 84, 34/45; 59/72).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    Daher unterliegt auch dieser Teil der Berufszugangsschranken den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG; die Beschränkung darf zum Schutze eines überragenden Gemeinschaftsguts, das der Freiheit des einzelnen vorgeht, nicht außer Verhältnis stehen, muß also dafür geeignet, erforderlich und dem Betroffenen zumutbar sein (vgl. BVerfGE 7, 377 /406 f.; 80, 1/24; 84, 34/45; 59/72).

    Daher sind hier selbst strenge Qualifikationsnachweise durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG gedeckt (BVerfGE 25, 236/248; 80, 1/24).

  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    Sie finden sich insbesondere in den Grundrechten anderer sowie in den verfassungsrechtlich geschützten Institutionen und anderen Wertentscheidungen, die durch den Gebrauch der Gewissensfreiheit fühlbar beeinträchtigt werden könnten (vgl. BVerfGE 24, 236 /246; 32, 98/107; 33, 23/32; 41, 29/50; 88/107).

    In erster Linie ist nach einer Entscheidung zu suchen, die soweit möglich jedes der beteiligten Grundrechte zu einer optimalen Entfaltung kommen läßt (BVerfGE 28, 243 /260 f.; 33, 23 /32; 39, 1/38; 41, 29/50 f.; 43, 154 /167; 47, 327/369 f.; 52, 253; 69, 1 /54 f.).

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
    Sie finden sich insbesondere in den Grundrechten anderer sowie in den verfassungsrechtlich geschützten Institutionen und anderen Wertentscheidungen, die durch den Gebrauch der Gewissensfreiheit fühlbar beeinträchtigt werden könnten (vgl. BVerfGE 24, 236 /246; 32, 98/107; 33, 23/32; 41, 29/50; 88/107).

    In erster Linie ist nach einer Entscheidung zu suchen, die soweit möglich jedes der beteiligten Grundrechte zu einer optimalen Entfaltung kommen läßt (BVerfGE 28, 243 /260 f.; 33, 23 /32; 39, 1/38; 41, 29/50 f.; 43, 154 /167; 47, 327/369 f.; 52, 253; 69, 1 /54 f.).

  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81

    Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvR 1289/78

    Bremer Modell

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1983 - 9 S 959/82

    Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes Interesse; zur Befreiung von

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

  • BFH, 06.12.1991 - III R 81/89

    Die Zahlung von Steuern kann nicht aus Gewissensgründen abgelehnt werden

  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 14/77

    Tierversuche

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 22.88

    Herausnahme des Zahntechniker-Handwerks aus dem Geltungsbereich der

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 9 S 2502/93

    Teilnahme an Tierpräparationen zur Erteilung eines Leistungsnachweises im

    Denn die Klägerin begehrt nicht den Erlaß eines Verwaltungsakts, sondern organisatorische Maßnahmen der Beklagten (Bay. VGH, Urteil vom 29.4.1992, NVwZ-RR 1993, 190, im Revisionsverfahren durch Prozeßvergleich und Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache unwirksam geworden).

    Bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes in der 10. Wahlperiode des Bundestags durch Gesetz vom 18.8.1986 (BGBl. I S. 1319) hat der Gesetzgeber dem Tierschutz ausdrücklich keinen Verfassungsrang eingeräumt (vgl. dazu im einzelnen Bay. VGH, Beschluß vom 29.4.1992, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluß vom 29.12.1993, DÖV 1994, 392).

    Die Arbeiten an Kadavern von Tieren, die eigens zu späteren Übungszwecken getötet wurden, oder an Organpräparaten solcher Tiere unterscheidet sich ferner nicht grundlegend von einem Praktikum, das anhand von Lehrfilmen durchgeführt wird, denn zur Herstellung solcher Filme werden auch Tiere getötet (so zutreffend Bay. VGH, Urteil vom 29.4.1992, a.a.O.).

    In diesem Fall ginge die Einheitlichkeit der Ausbildung weitgehend verloren (so zutreffend Bay. VGH, Urteil vom 29.4.1992, a.a.O.).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin entspräche das von ihr begehrte Abwägungsergebnis auch nicht dem Beschluß des BVerwG vom 19.5.1994 - 6 C 36.92 - über die Kostenverteilung in dem in der Hauptsache erledigten Rechtsstreit, dem das Urteil des Bay. VGH vom 29.4.1992, a.a.O., voranging.

    Nicht anders zu behandeln als der Konflikt zwischen der Gewissensfreiheit der Klägerin und der Lehrfreiheit der Professoren ist derjenige zwischen der durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Berufsfreiheit der Klägerin und eben dieser Lehrfreiheit (ebenso Bay. VGH, Urteil vom 29.4.1992, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1997 - 2 A 13091/95

    Biologie; Berufs- und Gewissensfreiheit; Leistungsnachweis; Zoologisches

    Unnötig kann eine wissenschaftlich umstrittene Lehrmethode nur sein, wenn für sie keinerlei wissenschaftlich nachvollziehbare Gründe sprechen, so daß ihr Einsatz willkürlich und für das Unterrichtsziel in keiner Weise förderlich ist (ebenso: BayVGH, NVwZ-RR 1993, 190 [192]; HessVGH, NJW 1994, 1608 [1609]).

    Müßte solchen Wünschen nachgegeben werden, würde nicht nur den Studenten ein mit der Freiheit der Lehre nicht mehr zu vereinbarender Einfluß auf die Unterrichtsgestaltung eingeräumt, sondern auch die Einheitlichkeit und letztlich der Qualitätsstandard der Ausbildung praktisch preisgegeben (im Ergebnis ebenso: BayVGH, NVwZ-RR 1993, 190 [193]; VGHBW, VBlBW 1996, 356 [358]).

  • VGH Hessen, 29.12.1993 - 11 TH 2796/93

    Ethischer Tierschutz - Tötung von Tieren im Rahmen von Lehrveranstaltungen;

    Von diesen Grundsätzen ausgehend, hat ein Teil der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bei der Tötung von Tieren im Rahmen von Lehrveranstaltungen an Universitäten der Gewissensfreiheit von Studierenden allgemein oder im Einzelfall den Vorrang vor Entscheidungen von Hochschullehrern im Rahmen ihrer Lehrfreiheit eingeräumt (VG Frankfurt am Main, Urteil vom 24. Oktober 1990 - V/1 E 1851/89 -, NJW 1991, 768; Hess.VGH, Urteil vom 12. Dezember 1991, a.a.O.; anderer Auffassung: Bay.VGH, Urteil vom 29. April 1992 - 7 B 90.1718 -, NVwZ-RR 1993, 190; vgl. auch Brandhuber, NVwZ 1993, 642 (643)).
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